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Alfons Kenkmann
Universität Münster


Subkulturelle jugendliche Arbeiter während
Nazi-Herrschaft und alliierter Besatzung
1


 

1. Individuelle Bestrebungen und offizielle Beschäftigungspolitik

1.1 Situation jugendlicher Arbeiter auf dem Arbeitsmarkt

Gegen Ende 1937 war nur noch eine Minderheit von Jugendlichen arbeitslos. Im Bezirk des Landesarbeitsamtes Rheinland, zu dessen Verwaltungsbereich auch das Saarland zählte, sank die Zahl der gemeldeten beschäftigungslosen männlichen Jugendlichen ohne Lehrstelle von 30 261 Ende März 1937 auf 7 721 Ende September 1937. Diese geringe Zahl stieg im Dezember 1937 wieder an, da 5 800 Landjahrteilnehmer und 5 000 im Landdienst und in der Landhilfe untergebrachte Jugendlichen zurückkehrten, von denen ein Teil nicht mit Lehrstellen versorgt werden konnte.2 Die arbeitsmarktpolitischen Defizite in der Anschlußversorgung der Landjahr- und RAD-Teilnehmer waren offenkundig.3 Im Gaubereich Düsseldorf richteten die NS-Behörden Betreuungs- und Beschäftigungskurse für die jugendlichen Rückkehrer ein, die nicht sofort in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden konnten.4 Betreuungskurse sollten dem «jungen Menschen» im Gebiet Ruhr-Niederrhein «... Wegbereiter für seinen zukünftigen Beruf sein ... (und) durch ihre straffe Organisation den Jungen von den verderblichen Einflüssen der Straße fernhalten...».5

Bereits 1937 hatte sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt merklich entspannt. Unter Ausschluß der Jugendlichen, die im Landjahr und -dienst tätig waren, trafen im Gau Essen 1664 unbeschäftigte männliche Jugendliche auf 737 und im Gau Köln-Aachen 1668 auf 1007 offene Lehrstellen.6 Mit den zur Verfügung stehenden jugendlichen Schulabgängern war ein Jahr später der Bedarf an Lehrlingen schon nicht mehr zu decken.7 Die wirtschaftliche Konjunktur hatte für den Gau Düsseldorf mit seinen vielfältigen metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrien besonders positive Auswirkungen. Bereits 1937 entfielen hier auf 100 Jugendliche wieder 321 offene Ausbildungsstellen.8 Gelernte oder angelernte Arbeiter verschwanden seit Mitte 1938 aus den Arbeitslosenstatistiken. Ihr Bedarf lag in dem wirtschaftlichen Aufschwung der rüstungsrelevanten Produktions- und Investitionsgüterindustrien begründet. Auf Vollbeschäftigung steuerten besonders die Metall- und die Chemiebranche zu.9 Die Firmen benötigten wegen der «... vorliegenden Wehrmachtsaufträge ... jede eingearbeitete Kraft....».10 Schon 1939 hatte sich die Produktion der metallverarbeitenden Industrie gegenüber den Produktionszahlen im Jahre 1929 verdoppelt.11 Kennzeichnend für die arbeitspolitische Situation war fortan ein ständig zunehmender Bedarf an Arbeitskräften.12 Bereits Anfang 1939 schätzten die nationalsozialistischen Planungskräfte die Zahl fehlender Arbeitskräfte auf mindestens eine Million.13 So kann kaum verwundern, daß Jugendliche zu «gesuchte(n) Arbeitskräfte(n)» wurden.14 In Köln hielten 1940/41 die Arbeitgeber jugendliche Betriebsangehörige an, die Berufsschule zu schwänzen. Den Jugendlichen wurden von den Betriebseignern zum Teil die vom Amtsgericht ausgesprochenen Geldstrafen erstattet.15 Der Arbeitskräftemangel hatte im Juni 1939 in Duisburg ein Ausmaß erreicht, der die örtliche Gestapodienststelle gegen eine vom Geheimen Staatspolizeiamt Berlin angeordnete Inschutzhaftnahme von Angehörigen subkultureller jugendlicher Cliquen intervenieren ließ. Da in Duisburg ein starker Arbeitskräftemangel herrsche, argumentierte der Duisburger Gestapobeamte, «... dürfte durch die Inschutzhaftnahme (der betreffenden Jugendlichen) eine sehr starke Belastung durch Arbeitskräfteausfall eintreten.»16 Die Stapostelle Düsseldorf teilte den Einwand ihres Außenstellenbeamten. Daraufhin hob das Geheime Staatspolizeiamt Berlin seine Anordnung auf.17 Im Jahr 1942 konstatierte die Reichsjugendführung, daß jugendliche Arbeitskräfte generell «weniger streng» behandelt würden, «... weil man auf sie angewiesen (sei)...».18

Durch verschiedene arbeitspolitische Maßnahmen sollte der Mangel an Arbeitskräften in Grenzen gehalten werden. Eine war die Verkürzung der Lehrzeiten von vier auf drei Jahre. In anderen Fällen wurden die Jugendlichen aus «kriegsbedingten Gründen» frühzeitig aus der Berufsschule entlassen.19

Nach Kriegsbeginn kam es zunehmend zu Interessenkollisionen zwischen Wehrmacht und Wirtschaft. Beide suchten den Zugriff auf die Jugend. Während die Wehrmacht nach der Musterung junge Arbeiter anforderte, reklamierten Betriebe und Konzerne die Jugendlichen für sich. Der 20jährige Essener Schleifer Hans sagte vor der Gestapo im November 1940 laut Vernehmungsprotokoll aus, er sei 1939 tauglich «... für Ers.Res.I gemustert ... und wiederholt beim Betriebsführer zwecks Freigabe für den Heeresdienst vorstellig geworden.» Seine Firma habe ihn aber «nicht frei» gegeben.20

Umgekehrt verloren Jugendliche aber auch ihre Lehrstellen, wenn ihre Arbeitgeber zur Wehrmacht einrückten.21 Durch «Stillegen» und «Auskämmen» von Betrieben versuchten die Arbeitsämter, eine «Manövriermasse» für den Arbeitseinsatz zu bekommen und die Lücken zu schließen, die die hohen Einberufungsquoten der Wehrmacht auf dem Arbeitsmarkt hinterließen.22 Innerhalb von zwölf Tagen wurden zu Kriegsbeginn im September 1939 640 000 Arbeiter zum Militärdienst eingezogen. Im März 1940 beliefen sich die Forderungen der Wehrmacht auf 750 000 Mann, obgleich der Rüstungsindustrie zur Erledigung kriegswichtiger Aufträge schon 500 000 Arbeitskräfte fehlten.23 1941 waren bereits 16,9 Prozent aller deutschen Industriearbeiter zum Militärdienst eingezogen. Für den Bergbau nennen die Vergleichszahlen aber nur einen elfprozentigen Anteil.24 Damit ist der höhere Anteil Heranwachsender unter den Oberhausener Kittelbachpiraten, wie sich die subkulturellen Cliquen hier nannten, erklärbar. Sie waren zum großen Teil im Bergbau beschäftigt und zunächst von einer Einberufung zur Wehrmacht zurückgestellt.

Die frühe Übernahme des Erwachsenenstatus durch jugendliche Kittelbachpiraten bekamen Mittel- und Oberschüler aus der HJ zu spüren. Diese seien «Drückeberger», die «... in den Ferien die Zeit nicht um zu kriegen (wüßten und)... nicht arbeiten woll(t)en».25 Als ungelernter Arbeiter verfügte ein Jugendlicher über wesentlich mehr Geld als ein Facharbeiterlehrling.26 Ein Arbeitsjunge verdiente 1936/37 leicht das Doppelte oder Dreifache eines Werkzeugmacher- oder Schreinerlehrlings.27 Gerade für Kittelbachpiraten war der schnelle Verdienst oft wichtiger als die Facharbeiterausbildung. Zudem fiel das Renommieren vor weiblichen Jugendlichen mit leidlich gefülltem Portemonnaie erheblich leichter. Die Jugendlichen arbeiteten, analog zur Dominanz metallverarbeitender und -erzeugender Industrien im Gau Düsseldorf, vor allem in Berufen dieser Produktionszweige. Jeder zehnte Vernommene war Schlosser. Dieser Beruf wurde von den Jugendlichen offenbar wesentlich häufiger ausgeübt als von den Vätern.28

Schon 1937 hatten die Arbeitsmarktpolitiker einen «übergroße(n) Zustrom» männlicher Jugendlicher zu den Berufen der Eisen- und Metallindustrie verzeichnet. Im Bezirk des rheinischen Landesarbeitsamtes wünschten 36 750 Jungen einen Ausbildungsberuf in der Metallwirtschaft. Sie trafen aber lediglich auf 14 550 Lehrstellen.29 1939/40 fanden 26 400 Lehrstellen in der Metallindustrie 53 800 jugendliche Interessenten.30 Ein hoher Beamter der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Jugendführung in Berlin stellte 1939 fest, daß auf seiten der Jugendlichen

«... sich das Interesse mehr und mehr auf einige wenige Berufe, insbesondere auf den Autoschlosser, Flugzeugbauer, Feinmechaniker, Kaufmann u.ä. (verdichte). Andere Berufe dagegen, die nicht minder lebenswichtig und insbesondere für den Vierjahresplan von erheblicher Bedeutung sind, wie die Berufe der Landwirtschaft, des Bergbaues und in manchen Bezirken auch der Bauwirtschaft, werden von den Jugendlichen gemieden.»31

Arbeitspolitische Funktionäre wie der Oberregierungsrat Stäbler vom Landesarbeitsamt Rheinland machten 1940 unverändert den Beruf des Kfz-Schlossers als sehr begehrt bei den rheinischen Jugendlichen aus.32 Auch bei der HJ waren die Jugendlichen besonders gefragt, die über die Qualifikationen eines KFZ-Schlossers verfügten.33 Schon in der Weimarer Republik hatte eine Düsseldorfer Fragebogenaktion ergeben, daß neben Lehrstellen in der Metallindustrie Ausbildungsplätze im KFZ-Gewerbe unter Jugendlichen ein besonders hohes Ansehen genossen.34 Befragungen von Berufsschülern im westfälischen Industriegebiet zu Beginn der 30er Jahre ergaben, daß die Jugendlichen anstelle ihrer ausgeübten Berufe lieber Autoschlosser geworden wären.35 Der Beruf besaß über die Epochengrenze 1945 hinaus eine enorme Anziehungskraft unter den Jugendlichen. Noch im Mai 1947 ergab eine Umfrage unter männlichen Zeltlagerteilnehmern am «Blauen See» in Ratingen, daß die Jugendlichen fast ausschließlich eine Ausbildung als Autoschlosser wünschten.36

Ein ganz anderes Image besaß der Beruf des Bergmanns unter den Jugendlichen. Schon vor der NS-Machtübernahme hatten Jugendliche sehr häufig versucht, sich dem prestigeschwachen Beruf des Bergmanns zu entziehen. Sie waren dankbar für jede familiäre Unterstützung, die eine ‘Bergmannskarriere’ verhinderte.37 Im ‘Dritten Reich’ hielt diese Geringschätzung unverändert an. Arbeitspolitische Funktionäre sprachen sogar von einer «Flucht vor dem Bergbau».38 Von 3400 Jugendlichen, die Ostern 1937 von Bochumer Volksschulen abgingen, entschieden sich nur 89 Jugendliche, d.h. nur 2,6 Prozent, für diesen Beruf. 1937/38 deckten die neueingestellten Bergleute den Bedarf auf den Zechen des Ruhrgebiets noch zu 73,9 Prozent. Diese Zahl sank 1938/39 auf klägliche 34 Prozent ab.39 Arbeitspolitiker konstatierten, daß im Gegensatz zum Saarland im Ruhrgebiet «... sowohl die Eltern als auch die Jugendlichen (sich) diesem Berufe gegenüber noch sehr zurückhaltend (zeigen).»40 Hingegen war im Rheinland der Bedarf an Jungbergleuten 1937/38 noch durch die Arbeitsämter erfüllt worden.41 Der Bericht eines Sozialdemokraten aus Rheinland-Westfalen im Jahre 1939 vermeldete: «Das Regime macht sich um den Nachwuchs große Sorge, denn während es früher Tradition war, daß Bergarbeitersöhne wieder Bergarbeiter wurden, strebt jetzt die Jugend in andere Berufe.»42

Der Präsident des Arbeitsamtes Rheinland führte im Frühjahr 1941 die jugendlichen Antipathien «... auf eine im einzelnen schwer zu ergründende seelische Einstellung dem Bergbau gegenüber zurück, die man geradezu als Bergbaupsychose bezeichnen ...» könne.43 Von den männlichen schulentlassenen Jugendlichen und auch älteren Ratsuchenden des Berichtsjahres 1939/40 im Bezirk des Landesarbeitsamtes Rheinland mochten nur 835 Personen den Bergmannsberuf ergreifen. Damit konnte der Bedarf an Jungbergleuten aber nur zu 15 Prozent gedeckt werden. Hingegen wünschten 53 800 Personen eine Ausbildungsstelle in den Berufen der Metallindustrie.44 Der nationalsozialistische Arbeitswissenschaftler van der Wyenburgh konstatierte 1940, daß von einer Auslese unter dem Bergarbeiternachwuchs keine Rede mehr sein könne. Dieser rekrutiere sich aus einer verhältnismäßig großen Zahl von Hilfsschülern und Schulabbrechern aus den mittleren Volksschulklassen.45

Um die Attraktivität des Bergarbeiterberufs zu erhöhen, wurde die Ausbildung 1940 offiziell zum Facharbeiterlehrberuf aufgewertet.46 Im westfälischen Industriegebiet warb die Lokalpresse mit zahlreichen Artikeln.47 Die Bemühungen und Innovationen für eine Aufwertung blieben jedoch erfolglos. Auch in den nächsten Jahren berichteten Zechengesellschaften und Landesarbeitsämter über starke Vorbehalte der Jugendlichen. Das Landesarbeitsamt Westfalen riet, im Schulunterricht eine düstere Darstellung der Bergmannstätigkeit zu vermeiden, denn «... die Gewinnung eines ausreichenden Nachwuchses für den Bergbau (bedeute) eine Lebensfrage, nicht nur für den Wirtschaftszweig selber und die Gesamtwirtschaft, sondern für Volk und Staat überhaupt. ... Der Grund für das Absinken der Nachwuchsführung ist in erster Linie in der wachsenden Abneigung der Jugendlichen und deren Eltern gegen den Bergmannsberuf zu erblicken.»48

Wir wissen nicht, ob die Anregung des westfälischen Landesarbeitsamtes von den Pädagogen aufgegriffen wurde. Wenn das doch der Fall war, so war ihr aber offensichtlich kein Erfolg beschieden, denn die von den britischen Behörden in der Besatzungszeit erlassene «... Bergbaupflicht für alle männlichen Deutschen im Alter von 18 bis 35 Jahren...»49, soweit die Betreffenden gesund waren, stieß auf starken Widerstand unter den Arbeiterjugendlichen im rheinisch-westfälischen Industriegebiet, den regionalen Jugendverbänden bis hin zur katholischen Jugend und Jungen Union.50 Trotz der zu erwartenden Vergünstigungen blieben die Aversionen der Jugendlichen bestehen. Auch nach dem Mai 1945 widersetzten sich viele junge Arbeiter dem zwangsweisen Bergbaueinsatz durch Arbeitsverweigerung und -bummeleien.

Weitere «unbeliebte Berufe» waren die der Land- und Bauwirtschaft und bestimmte Handwerksberufe. Dabei hatten die Bauberufe «... im Rheinland von jeher wenig Nachwuchs gehabt ...».51 Diese Einstellung überrascht, da Maurer und Zimmerer zu den bestbezahlten Handwerkern und Facharbeitern zählten.52 Wenig Ansehen genossen aus dem metallerzeugenden und -verarbeitenden Bereich die Berufe des Formers und Gießers. Bereits 1923/24 galten beide unter Jugendlichen als überaus unattraktiv.53 Vor allem der jugendliche Former wurde unter Gleichaltrigen «für roh» empfunden.54 Die Geringschätzung des Gießerberufs hielt ebenfalls bis in die 30er Jahre an, wie die zahlreichen Dienstverpflichtungen von Jugendlichen anzeigen.

Die ausgeübten Berufe geben nicht nur Aufschluß über das Produktionsmilieu, dem die Jugendlichen angehörten. Sie indizieren darüberhinaus die in der untersuchten sozialmilieuspezifischen Jugendsubkultur verbreiteten beruflichen Werthaltungen. Nur noch wenig Ansehen genoß der Teil der traditionellen Handwerksberufe, der vor der Hochindustrialisierungsepoche weite Verbreitung gefunden hatte. Schon die Jugendlichen in den 20er Jahren schätzten die Berufe des Bäckers, Schneiders, Schusters, Sattlers, Friseurs, Klempners, Metzgers und Tapezierers sehr gering.55 Das Berufsprofil bestimmter Tätigkeiten hatte gegenüber vorhergehenden Generationen einen Wandel erfahren.

1.2 Einsatz Jugendlicher in der rüstungswirtschaftlichen Hochproduktion

IKennzeichnend für die Situation junger Arbeiter gegen Ende der 30er Jahre war eine ständige Zunahme von Einschränkungen bei der individuellen Berufswahl bis hin zur aufoktroyierten Dienstverpflichtung und der Erhöhung der Arbeitszeiten. Die notwendige Steigerung der rüstungswirtschaftlichen Produktion sollte mit neuen Akkordfestsetzungen, Lohnerhöhungen und Arbeitszeitverlängerungen erreicht werden. Nach dem «Gesetz über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit von Jugendlichen» vom 30. April 1938 durften Jugendliche bis zu 18 Jahren zwar nicht zur Nachtarbeit als Wechselschichtarbeiter angehalten werden. Doch in der Praxis wurde das Gesetz durch Einzelerlasse und -bestimmungen unterlaufen. So konnten über 16 Jahre alte Jugendliche wie zuvor zu einer 54-Stunden Woche verpflichtet werden.56 Am 1. September 1939 wurde mit dem Erlaß der Verordnung zur Abänderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsrechts die Arbeitszeitbegrenzung für männliche Angestellte und Arbeiter aufgehoben. Ein Erlaß vom 11. September 1939 modifizierte die bisher gültigen Arbeitszeitvorschriften für jugendliche Arbeiter. Von nun an war ein zehnstündiger Arbeitstag erlaubt. Unter Ausschluß der Berufsschulzeiten betrug für Jugendliche über 16 Jahren die maximale Wochenarbeitsstundenzahl sogar 56 Stunden.57 Zuvor hatten Jugendliche über 16 Jahren in der eisenschaffenden Industrie bereits für einen begrenzten Zeitraum aufgrund einer besonderen Verordnung vom 23. Dezember 1938 im wöchentlichen Schichtwechsel täglich neun Stunden und wöchentlich maximal 54 Stunden beschäftigt werden können.58 Ein jugendlicher Duisburger Werkzeugschleifer gab 1940 zu Protokoll, sein Arbeitstag bei der DEMAG beginne morgens um 6 Uhr 15 und ende täglich abends um 18 Uhr 15.59 Viele jugendliche Arbeiter hatten zumeist nur jedes dritte oder gar vierte Wochenende frei.60 Die Wochenendfahrten der informellen Gruppen besaßen unter diesen Bedingungen einen hohen Erlebnis- und Regenerationscharakter.

Der verstärkten Beanspruchung der jugendlichen Arbeitskraft wie den Zwangsdienstverpflichtungen versuchten sich die Jugendlichen durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes zu entziehen. Dabei profitierten sie von der Konkurrenz der Konzerne und Betriebe um die raren Arbeitskräfte. Die Fluktuationsbereitschaft war nach Beschäftigungsstatus und Industriezweig unterschiedlich stark ausgeprägt. Die eisenschaffende Industrie blieb im Gegensatz zum Baugewerbe von einer Personalfluktuation großenteils verschont.61 Angelernte Hochofen- oder Stahlarbeiter konnten kaum gleichwertige Berufe erhalten, wenn sie ihren Konzern wechselten. Hingegen waren Maschinenbaufacharbeiter in der metallverarbeitenden Industrie besonders begehrt.62 Andererseits hielten Facharbeiter tendenziell dem Werk die Treue, während männliche Hilfsarbeiter am ehesten zum Arbeitsplatzwechsel neigten.63 Der höhere Verdienst ließ manchen Jugendlichen sogar in den ungeliebten Bergbau wechseln. Der 17jährige Oberhausener Bergmann und Cliquenangehörige Karl S. wechselte von der Gutehoffnungshütte, wo er als Laufjunge beschäftigt war, zur Zeche Konkordia, weil er «mehr Geld verdienen wollte».64 Jugendlichen, die in Werken der IG. Farbenindustrie und der Ruhrchemie arbeiteten, ermöglichte der Arbeitskräftemangel, sich den gesundheitlichen Gefahren ihres Arbeitsplatzes zu entziehen und eine andere Arbeitsstelle zu suchen.65 Um insbesondere den Arbeitsplatzwechsel unter qualifizierten Metallarbeitern einzugrenzen und zu verhindern, erließen nationalsozialistische Arbeitspolitiker eine Reihe von Maßnahmen. Seit der «Anordnung über den Arbeitsplatzwechsel von gelernten Metallarbeitern» vom 29. Dezember 1934 benötigte ein Metallfacharbeiter das Plazet des jeweiligen Arbeitsamtes, wenn die neu angestrebte Arbeitsstelle und der Wohnort nicht im selben Bezirk lagen. Ein Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb eines Arbeitsamtsbezirkes war aber bis zur Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung vom 11. Februar 1937 in der Eisen- und Metallwirtschaft weiterhin möglich. Von diesem Zeitpunkt an benötigten die Arbeitnehmer auch für den Wechsel innerhalb des Bezirks eine schriftliche Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes. Gleiches galt fünfzehn Monate später für die Bauwirtschaft.66

Zuvor war am 5. November 1935 das «Gesetz über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung» erlassen worden, das der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung das Monopol auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung gesetzlich zuwies.67 Das Gesetz über die Einführung des Arbeitsbuches v. Februar 1935 war für die wichtigsten Mangelberufe im Bau- und Metallgewerbe bereits im September 1936 in die Praxis umgesetzt worden, während es mit der Ausgabe von 22 Millionen Arbeitsbüchern erst im Frühjahr 1939 vollständig erfüllt wurde.68 Der Arbeiter oder Angestellte hatte das Arbeitsbuch bei Arbeitsaufnahme «... sofort dem Betriebsführer zur Aufbewahrung zu übergeben...» und bei Arbeitslosigkeit dem Arbeitsamt «... ohne besondere Aufforderung vorzulegen.» Es hatte den Nutzen, «‘... die zweckentsprechende Verteilung der Arbeitskräfte in der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten.’»69

Schließlich verringerte die Durchführungsverordnung vom 10. März 1939 zur Dienstpflichtverordnung weiterhin die Möglichkeiten einer freien Wahl des Arbeitsplatzes und erlaubte keinen Arbeitsplatzwechsel ohne Genehmigung des Arbeitsamtes.70 Der erhoffte Erfolg blieb aus, denn am 1. September wurde erneut eine Bestimmung erlassen: die Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Sie sollte Eigenintiativen der Arbeiter noch gezielter unterbinden.71 Ein Betrieb, der einen Lehrling einstellte, benötigte nun das Plazet des Arbeitsamtes. Die Verteilung der Lehrlinge erfolgte künftig über eine «zahlenmäßige Festlegung ... auf die einzelnen Berufe», um den «... übermäßigen Zustrom Jugendlicher zu Modeberufen ...» einzuschränken.72

Die Fülle von Erlassen vermochte dennoch nicht, den Arbeitsplatzwechsel Jugendlicher entscheidend einzuschränken, wie das Beispiel vieler Cliquenangehöriger der Jahre 1937 bis 1941 zeigt. Die nationalsozialistischen Arbeitsmarktpolitiker führten deshalb als weitere Maßnahme die Dienstverpflichtungen ein, so im Juni 1938 zunächst die Teildienstpflicht. Mit Hilfe der Verordnung wurde ein deutscher Arbeiter verpflichtet, zeitlich begrenzt «... auf einem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz Dienste zu leisten».73 Im Februar 1939 erweiterte eine zusätzliche Verordnung die Dienstpflicht auf unbegrenzte Zeit.74 Ein halbes Jahr später konnten auch Schüler im Alter von 10 bis 16 Jahren unter Berufung auf die «Verordnung über den Einsatz der älteren Schuljugend» zur Feldarbeit herangezogen werden.75

Zu welchen Ergebnissen führte die Binnendifferenzierung des Produktionsmilieus der untersuchten subkulturellen Jugendlichen? Von 1.441 jugendlichen Cliquenangehörigen stand nahezu jeder dritte, zählt man die Jungbergleute hinzu, zum Zeitpunkt der staatspolizeilichen Ermittlungen in der Berufsausbildung. Jeder zweite (50,6 Prozent) der 1441 Personen arbeitete in einem als Vollhandwerk in Industrie und Handwerk ausgewiesenen Beruf; 28,6 Prozent waren ungelernte und 6,1 Prozent angelernte Arbeiter.

Die in den Vernehmungsprotokollen angegebenen 313 einzelnen Berufsangaben sind breit über die verschiedenen Wirtschaftszweige gestreut. Jedoch werden einzelne Berufe besonders häufig genannt. Hierzu zählen insbesondere der wenig angesehene Beruf des Bergmanns (2,9 Prozent), aber auch die prestigestarken Berufe des Schlossers (5,4 Prozent) und Maschinenschlossers (3,5 Prozent).76 Hinzu kommen der Dreher (4,9 Prozent) und kaufmännische Lehrling (4,0 Prozent). Jeder sechste (18,9 Prozent) nannte explizit die Berufsbezeichnung Arbeiter oder Hilfsarbeiter.77 In der häufigen Nennung des Schlosser- und Dreherberufs spiegelt sich die starke Stellung metallverarbeitender und -erzeugender Industrien im Düsseldorfer Regierungsbezirk. Auffällig ist jedoch, wie sehr der Zuspruch zu einzelnen Berufen im Generationenvergleich eine Änderung erfuhr. Während die Bergleute unter den Vernommenen nur 2,9 Prozent ausmachten, übte jeder zehnte Vater eines Vernommenen noch diesen Beruf aus.78 Mit ihren Versuchen, den Beruf des Bergarbeiters aufzuwerten, waren die nationalsozialistischen Arbeitspolitiker gescheitert.

1.3 «Arbeitsbummelei» der Cliquenangehörigen - das bewußte Fernbleiben vom Arbeitsplatz und die bewußte Verlangsamung des Arbeitsverhaltens

Viele Cliquenangehörige reagierten mit individueller «Arbeitsbummelei» auf Dienstverpflichtungen in ungeliebte Berufe und einen Arbeitsalltag mit bisweilen 60-72 Stunden Wochenarbeitszeit.79 Das Delikt des Arbeitsvertragsbruchs griff «... in den Kriegsjahren gleichsam wie eine Seuche unter den Jugendlichen um sich ...».80 Viele Jugendliche verweigerten sich dem «geordneten Kriegsarbeitsrhythmus».81 Dem staatspolizeilichen Protokoll zufolge erklärte der 16jährige Hilfsarbeiter Bernhard K.: «Später kam ich zur Zeche Walsum. Dort gefiel es mir nicht, und ich habe dadurch meine Arbeit zeitweilig willkürlich versäumt. U.a. bin ich einmal 17 Wochen nicht zur Arbeit gegangen.»82 Der bei den Deutschen Edelstahlwerken in Krefeld beschäftigte 15jährige Krefelder Schmiedelehrling und Edelweißpirat Heinrich H. «bummelte», weil das Arbeitsamt seinem Stellenwunsch nicht entsprochen hatte.83 Die Daimler-Benz A.G., Düsseldorf, denunzierte einen Edelweißpiraten bei der Gestapo mit der Begründung, er sei «ein großer Bummelant», versäume «sehr viel Arbeitszeit», erscheine oft zu spät, sei «träge bei der Arbeit», man könne «schon sagen faul». Mit keinem Jungen hätten sie «... bis jetzt soviel Aerger gehabt...».84 Andere Edelweißpiraten wie die Cliquenmitglieder auch genenannt wurden, begründeten ihre «Bummelei» mit dem ihres Erachtens zu geringen Entgelt für ihre Arbeitsleistung.85 Auch war es eine häufig ausgeübte Strategie, sich durch Freiwilligmeldungen zur Wehrmacht ungeliebten Arbeitsstellen zu entziehen.86 Diese jugendliche Verweigerung nahm ein Ausmaß an, das die Gauarbeitsgemeinschaft Ruhr-Niederrhein 1942 anregte, «... die Wehrersatzdienststellen möchten die Annahmescheine bei freiwilliger Meldung möglichst kurzfristig vor der Einberufung zustellen und in den Text des Annahmescheines aufnehmen, daß die Annahme bei Vernachlässigung der Berufspflichten ihre Gültigkeit verliere.»87

Jugendliche «Arbeitsvertragsbrüchige» und «Bummler» waren in den Augen der NS-Kontrolleure nicht nur «gefährdet», sondern schon «verwahrlost». Den Jugendlichen Manfred K. bezeichnete das Essener Amtsgericht als «verwahrlost», weil er «... kein Verständnis dafür (aufbrachte), daß er in der heutigen Zeit seinen Arbeitsplatz auszufüllen hat».88

Auch in der Besatzungszeit wurde diese Argumentation unverändert beibehalten. «Bummeleien» begünstigten die «... sonstige Verwahrlosung und Straffälligkeit der Minderjährigen ...».89 Der Hamburger Professor für Straf- und Jugendrecht, Rudolf Sieverts, entwarf 1949 ein wahres Horrorszenario für die Zukunft, wenn eine « ... Bekämpfung der außerordentlich eingerissenen Arbeitsscheu vieler junger Menschen im Alter von 18-30 Jahren, die zwischen den Zonen wandern und vom Schwarzen Markt oder Kriminalität oder Prostitution leben», unterbliebe. Dann bestehe die Gefahr, «... daß sich aus diesen arbeitsscheuen Herumtreibern ein in Europa bisher nicht gekanntes echtes Gangstertum entwickelt.»90 Daß in dieser Atmosphäre die strafrechtliche Verfolgung sogenannter jugendlicher «Arbeitsbummelantinnen» mitunter ebenso rigide wie unter dem NS-Regime war, kann kaum erstaunen. Im Wuppertaler Landgerichtsbezirk wurde 1947 unter Berufung auf die Verordnung Nr. 54 der Militärregierung eine Jugendliche wegen «Arbeitsbummelei» zu fünf Monaten Jugendgefängnis verurteilt. Die Jugendliche «... war auf Veranlassung des Jugendamtes durch das Arbeitsamt in eine Fabrik als Hilfsarbeiterin dienstverpflichtet worden, weil man verhindern wollte, daß sie müßig ging und mit Besatzungssoldaten herumstreunte. Anfang des Jahres 1947 wurde sie für mehrere Wochen krank geschrieben. Sie nahm nach der Gesundung die Arbeit nicht wieder auf und gebrauchte stets faule Ausreden.»91 Obiges Strafmaß war die Folge.

Schon bald drohte die jugendliche Arbeitsverweigerung in den Augen der Verantwortlichen ein solches Ausmaß anzunehmen, daß sie sich zu einem Einschreiten genötigt sahen. Dem Wuppertaler Arbeitsamt schien es geraten, wiederholt ausdrücklich auf die behördlichen Maßnahmen gegen «Arbeitsverweigerer» und «Arbeitsbummelanten» hinzuweisen. Es werde «... in allen Fällen einer unberechtigten Arbeitsbummelei wirksame Maßnahmen ergreifen.» Es gehe nicht an, «... daß diese arbeitsunwilligen Elemente auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung leben.» Mehr denn je sei «... es jetzt die Pflicht aller, einen größtmöglichen Produktionsstand zu erzielen.»92 Wer sich als Dienstverpflichteter weigerte, «... die ihm zugewiesene Arbeit auszuführen ...» konnte von der Lebensmittelzuteilung ausgeschlossen werden. Wer einem Arbeitsbefehl nicht Folge leistete, hatte «... gemäß Artikel II, Ziffer 21 der Verordnung Nr. 1 seitens des zuständigen Militärgerichts schwere Strafe zu erwarten.»93 Die kommunalen Jugendämter versuchten, die Jugendlichen von militärgerichtlichen Sanktionen fernzuhalten, indem sie vorschlugen, bei «hartnäckiger Arbeitsbummelei» die vorläufige Fürsorgeerziehung anzuordnen. Dadurch sei es den Arbeitsämtern möglich, «... die Meldungen Jugendlicher an das Militärgericht zu vermeiden.»94 Die Sanktionierung jugendlicher Arbeitsunlust

wurde jedoch auch von ihnen nicht in Frage gestellt.

Notes

1 Dieser Beitrag basiert auf meiner Dissertation Wilde Jugend. Lebenswelt großstädtischer Jugendlicher zwischen Weltwirtschaftskrise, Nationalsozialismus und Währungsreform (= Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens 42), Essen 1996. Für einen vertiefenden Überblick über die Quellen benutzen Sie bitte diese Publikation.

2 Vgl. Walter Stets, Der Arbeitseinsatz der Jugendlichen Schulentlassenen im Rheinland, in: Die Rheinprovinz, 13. Jg. (1937), Nr. 12, S. 825-828, S. 826.

3 Vgl. Vern. Paul N., Gladbeck, September 1937, in: Nordrheinwestfälisches Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (NWHStAD), Bestand Gestapo-Personenakten (BW 58), Bd. 47601.

4 Vgl. W.K. (Gauamt für Volkswohlfahrt), Wert und Zielsetzung der Betreuungs- und Beschäftigungskurse für erwerbslose Jugendliche im Gaubereich Düsseldorf, in: Die Rheinprovinz, 12. Jg. (1936), Nr. 3, S. 194-196, S. 196.

5 Gerd Ohletz, Betreuungskurse jugendlicher Erwerbsloser, in: Die Rheinprovinz, 13. Jg. (1937), Nr. 4, S. 262-263, S. 262.

6 Vgl. Stets 1937, S. 825.

7 Vgl. Walter Stets, Nachwuchspolitik in Krieg und Frieden, in: Die Rheinprovinz, 16. Jg. (1940), Nr. 2, S. 44-48, S.46.

8 Vgl. Stets 1937, S. 827.

9 Rüdiger Hachtmann, Industriearbeit im «Dritten Reich». Untersuchungen zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen in Deutschland 1933-1945 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 82), Göttingen 1989, S. 38.

10 Schreiben der Duisburger Firma Heinrich van Lackum an das Arbeitsamt Essen v. 11. Oktober 1939, in: NWHStAD, RW 58/68205, Bl. 12.

11 Hachtmann 1989, S. 27.

12 Vgl. Martin Rüther, Arbeiterschaft in Köln 1928-1945 (= Kölner Schriften zu Geschichte und Kultur; Bd. 16), Köln 1990, S. 227.

13 Hachtmann 1989, S.46. Siehe auch Timothy W. Mason, Arbeiteropposition im nationalsozialistischen Deutschland, in: Detlev Peukert/Jürgen Reulecke (Hg.): Die Reihen fast geschlossen, Beiträge zur Geschichte des Alltags unterm Nationalsozialismus, Wuppertal 1981, S. 293-313, S. 296f; ders., Sozialpolitik im Dritten Reich, Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft, Opladen, 21978, S. 208ff, S. 221ff.

14 Cliquen- und Bandenbildung unter Jugendlichen, Denkschrift der Reichsjugendführung, September 1942, in: Bundesarchiv Koblenz (BAK), Bestand Reichsjustizministerium (R 22), 1177, Bl. 325-395, Bl. 332.

15 Bericht des Kölner Amtsgerichtspräsidenten über die Erfahrungen mit der Vollstreckung des Jugendarrestes, zit. nach Bericht des Kölner Oberlandesgerichtspräsidenten an das Reichsjustizministerium v. 31. August 1941, in: BAK, R 22/3374, Bl. 51.

16 Bericht der Gestapoaußendienststelle Duisburg an die Stapostelle Düsseldorf v. 2. Juni 1939, in: NWHStAD, RW 58/48457, Bl. 119.

17 Vgl. Bericht der Stapostelle Düsseldorf an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin v. 15. Juni 1939, in: NWHStAD, RW 58/48457, Bl. 16; Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes Berlin an die Stapostelle Düsseldorf v. 2. Juli 1939, in: NWHStAD, RW 58/32943, Bl. 15.

18 Cliquen- und Bandenbildung unter Jugendlichen, Denkschrift der Reichsjugendführung, September 1942, in: BAK, R 22/1177, Bl. 325-395, Bl. 332. Siehe auch Hans Stahlschmidt, Schutzpolizei in Düsseldorf. Organisation, Einsatz und Verwendung - Eine Chronik über mehr als ein halbes Jahrhundert, in: Hans Lisken (Hg.), Landeshauptstadt Düsseldorf und die Polizei. 50 Jahre Polizeipräsidium Jürgensplatz, Düsseldorf 1983, S. 106.

19 Vgl. NWHStAD, Bestand Sondergericht Düsseldorf (Rep. 114) Bd. 8529, Bl. 182.

20 Vern. Hans F., Essen, November 1940, in: NWHStAD, RW 58/43761, Bl. 15. Siehe auch NWHStAD, RW 58/68508, Bl. 48; Vern. Josef G., Düsseldorf, 1941, in: NWHStAD, RW 58/63208, Bl. 11.

21 Vern. H., Düsseldorf, 1942, in: NWHStAD, RW 58/29376, Bl. 40.

22 Vgl. Wolfgang Franz Werner, «Bleib übrig!, Deutsche Arbeiter in der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft (= Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens; Bd. 9), Düsseldorf 1983, S. 81ff.

23 Vgl. Mason 1978, S. 225.

24 Vgl. Kräftebilanz der deutschen Industrie, in: BAK, R 12 I/79 nach Ulrich Herbert, Arbeiterschaft im «Dritten Reich», Zwischenbilanz und offene Fragen, in: Geschichte und Gesellschaft, 15. Jg. (1989), S. 320-360, Anmerkung 58, S. 353.

25 Oberhausener Kittelbachpiraten an die Hitlerjugend in Oberhausen, undatiert (1941), in: NWHStAD, RW 58/9213, Bl. 21.

26 Vgl. Gustav Vogel, Das Milieu des Rheinisch-Westfälischen Industriegebiets im Hinblick auf seine Kriminalität, Diss. med., Zeulenroda 1938, S. 53.

27 NWHStAD, Bestand Staatsanwaltschaft beim Landgericht Düsseldorf (Rep. 17), Bd. 397.

28 Der Schlosserberuf erreichte bei den Vätern nur 4,4 Prozent der Nennungen.

29 Vgl. Stets 1937, S. 826; vgl. Michael Zimmermann, Ausbruchshoffnung. Junge Bergleute in den dreißiger Jahren, in: Lutz Niethammer (Hg.), «Die Jahre weiß man nicht, wo man die heute hinsetzen soll». Faschismuserfahrungen im Ruhrgebiet (= Lebensgeschichte und Sozialkultur im Ruhrgebiet 1930-19602) Berlin, Bonn 1983, S. 102.

30 Vgl. F. Stäbler, Die «Freiheit der Berufswahl», staatspolitisch gesehen, in: Die Rheinprovinz, 17. Jg. (1941), Nr. 3, S. 69-77, S. 70.

31 Walter Stets, Planmäßige Nachwuchslenkung und Jugendführung, in: Die Rheinprovinz, 15. Jg. (1939), Nr. 3, S. 173-175, S. 173; vgl. auch Hans Langenberg, Untersuchung über die pädagogischen Grundlagen des Düsseldorfer Erziehungsversuches und den Lebenskreis der Jugendlichen, in: Verwaltungsausschuß des öffentlichen Arbeitsnachweises Düsseldorf (Hg.), Erwerbslose Großstadtjugend. Ein Düsseldorfer Erziehungsversuch an erwerbslosen Jugendlichen, Düsseldorf 1925, S. 69; Stäbler 1941, S. 71; Walter Blumenfeld, Jugend als Konfliktsituation, Jugendpsychologie mit Berücksichtigung des jüdischen Kindes (= Passauer Schriften zur Psychologiegeschichte 8), Passau 1988, S. 92.

32 Vgl. F. Stäbler, Die Berufsnachwuchslenkung im Kriege, in: Die Rheinprovinz, 16. Jg. (1940), Nr. 2, S. 41-43, S. 43; Interview Walter T. (Jg. 1922), Wuppertal, 6. Dezember 1989.

33 Vgl. Ewald Schürmann, Dortmund - nordwärts wird erzählt, in: Stadt Dortmund - Kulturbüro (Hg.), Nordstadtbilder. Stadterneuerung und künstlerische Medien, Essen 1989, S. 46.

34 Langenberg 1925, S. 63.

35 Vgl. Hermann Wagener, Der jugendliche Industriearbeiter und die Industriefamilie (= Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Pädagogik A/9), Münster 1931, S. 60.

36 Vgl. Rheinische Post, 2. Jg. (1947), Nr. 56 v. 16. Juli 1947.

37 Vgl. Heinrich Többen, Die Jugendverwahrlosung und ihre Bekämpfung, Münster 1922, S. 161; Wagener 1931, S. 61f.

38 K. Bax, Der deutsche Bergmann im Wandel der Geschichte, seine Stellung in der Gegenwart und die Frage seines Berufsnachwuchses, in: Zeitschrift für das Berg- und Salinenwesen im Deutschen Reich, Bd. 88 (1940), H. 6, S. 145-195, S. 185f; Stäbler; Bäumer, Die Entwicklung des Berufseinsatzes der Jugendlichen im Rheinland in der Zeit von 1933 bis heute, in: Die Rheinprovinz, 15. Jg. (1939), Nr. 3, S. 168-172, S. 171; Paul Seiler, Berufsziel Bergmann, in: Das junge Deutschland, 36. Jg. (1942), Nr. 11, S. 306-309.

39 Vgl. Der deutsche Bergbau ohne Jugend, in: Das junge Deutschland, 31. Jg. (1937), S. 456-461, S. 547. Siehe weiterhin Barbara Dorn; Michael Zimmermann, Bewährungsprobe, Herne und Wanne-Eickel 1933-45, Alltag, Widerstand, Verfolgung unter dem Nationalsozialismus, Bochum 1987, S. 146; vgl. auch Ullrich, Aufstiegsmöglichkeiten im Bergbau, in: NS-Frauenwarte, 10 (1941/42), S. 197; Zimmermann 1983, S. 125.

40 Stets 1937, S. 827.

41 Stäbler/Bäumer, S. 171.

42 Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Sopade) 6 (1939), (61982), S. 737.

43 Stadtarchiv (StA) Gladbeck, C 643.

44 Vgl. Stäbler 1941, S. 70.

45 Vgl. van der Wyenburgh 1940, zit. nach Zimmermann 1983, S. 107; Interview mit Bernhard Röppel, Bottrop, Beitrag im Rahmen des Schülerwettbewerbs Deutsche Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten, Wettbewerb «Alltag im Nationalsozialismus. Die Kriegsjahre in Deutschland» (Ms.), Bottrop 1983, S. 7; Anselm Faust (Hg.), Otto Faust, Vom Bremsjungen zum Betriebsdirektor, Ein Leben im Ruhrbergbau (1867-1914), Hg. u. eingeleitet von Anselm Faust, Essen 1989, S. 75.

46 Vgl. H. Wetzel, Erfahrungen bei der planmäßigen praktischen Ausbildung des bergmännischen Nachwuchses in dem Untertage-Lehrrevier Amalia, in: Glückauf, 77. Jg. (1941), S. 128-130; Friedrich Kröker, Die praktische Ausbildung der Berglehrlinge - Versuch der Aufstellung eines Grundlehrganges, in: Glückauf, 78. Jg. (1942), H. 7, S. 90-95; Gerhard Lehmann, Der Berglehrling und seine Ausbildung, in: Glückauf, 79. Jg. (1943), H. 35/36, S. 424-427.

47 Vgl. Dorn/Zimmermann 1987, S. 146; siehe auch Film «Ein Bergmann will ich werden» (Ohne Autor), in: Glückauf, 78. Jg. (1942), H. 47, S. 705.

48 Bericht des Präsidenten des Landesarbeitsamtes Westfalen in Dortmund an die Regierungspräsidenten in Arnsberg und Münster über die Behandlung des Bergmannsberufes im Schulunterricht v. 4. April 1941, in: StA Gladbeck, C 643. Siehe auch Schreiben des Beauftragten des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen-Niederrhein an den Reichstreuhänder der Arbeit, Sachgebiet II, Essen, v. 3. Juli 1941, in: NWHStAD, RW 58/26003, Bl. 11; Vern. Alfred R., Essen, Oktober 1941, in: NWHStAD, RW 58/59120, Bl. 17.

49 Mensch und Behörde müssen sich verstehen. Ein Gespräch mit dem Leiter des Arbeitsamtes Düsseldorf, in: Rheinische Post, 1. Jg. (1946), Nr. 61 v. 28. September 1946.

50 Vgl. Katholische Jugend gegen Bergbaupflicht (o. Autor), in: Rheinische Post, 1. Jg. (1946), Nr. 81 v. 7. Dezember 1946; Jugend protestiert gegen den Zwang (o. Autor), in: Rheinische Post, 2. Jg. (1947), Nr. 6 v. 22. Januar 1947. Siehe auch Heinrich Telaak, Das Nachwuchsproblem im Steinkohlenbergbau der Montan-Union, Diss. oek. Köln o. J. (1954).

51 Stets 1937, S. 827.

52 Vgl. Langenberg 1925, S. 69.

53 Vgl. ebd., S. 63; vgl. Hermine Albers, Die soziale Lage der Jugend und die Aufgaben und Probleme der öffentlichen Jugendpflege, in: Jahrbuch der Jugendarbeit, 1. Jg. (1949), S. 47-57, S. 54.

54 Günther Dehn, Die männliche proletarische Großstadtjugend, in: Adolf Busemann (Hg.), Handbuch der pädagogischen Milieukunde, Halle 1932, S. 232; siehe auch Stets 1937, S. 826.

55 Vgl. Langenberg 1925, S. 40; Dehn 1932, S. 232; Interview Walter T., Wuppertal; Stets 1937, S. 827. Vgl. SOPADE-Berichte, 5. Jg. (1938), S. 546; vgl. Vern. Emanuel T., Essen, in: NWHStAD, RW58/5083, Bl. 14.

56 Vgl. Erika Müller, Die neuen Jugendschutzbestimmungen, in: Die Rheinprovinz, 14. Jg. (1938), Nr. 6, S. 394-398, S. 397; Matthias Frese, Betriebspolitik im «Dritten Reich», Deutsche Arbeitsfront, Unternehmer und Staatsbürokratie in der westdeutschen Großindustrie 1933-1939 (= Forschungen zur Regionalgeschichte; Bd. 2), Paderborn 1991, besonders S. 361ff.

57 Vgl. Wolfgang Franz Werner, Bleib übrig! Deutsche Arbeiter in der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft (= Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalen 9), Essen 1983, S. 41f.

58 Vgl. Hisashi Yano, Hüttenarbeiter im Dritten Reich. Die Betriebsverhältnisse und soziale Lage bei der Gutehoffnungshütte Aktienverein und der Fried. Krupp AG 1936 bis 1939 (= Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 34), Stuttgart 1986, S. 77.

59 Vgl. NWHStAD, RW 58/57120.

60 Vgl. Vern. Johann T., Gladbeck, November 1937, in: NWHStAD, RW 58/10740, Bl. 55; Vern. Rudolf J., Düsseldorf, September 1940, in: NWHStAD, RW 58/13128, Bl. 7, Vern. Josef G., Düsseldorf, 1941, in: NWHStAD, RW 58/63028, Bl. 12.

61 Yano, S. 108.

62 Vgl. Rüdiger Hachtmann, Die Arbeiter der Gutehoffnungshütte 1933 bis 1939, in: Klaus Tenfelde (Hg.), Arbeiter im 20. Jahrhundert (= Industrielle Welt, Schriftenreihe für moderne Sozialgeschichte; Bd. 51), Stuttgart 1991, S. 105-141, S. 120f.

63 Vgl. ders.; Arbeitsmarkt und Arbeitszeit in der deutschen Industrie 1929-1939, in: Archiv für Sozialgeschichte, XXVII. Bd. (1987), S. 177-227.

64 Vern. Karl. S., Oberhausen, November 1938, in: NWHStAD, RW 58/25820, Bl. 7; vgl. auch Vern. Peter P., Oberhausen, Juli 1941, in: NWHStAD, Rw 58/9213, Bl. 133; Vern. Otto S., Wuppertal, September 1939, in: NWHStAD, RW 58/72029, Bl. 2; Vern. Georg R., Oberhausen, in: NWHStAD, RW 58/47520, Bl. 8.

65 Vgl. Vern. Kurt J., Wuppertal, 1940, in: NWHStAD, RW 58/9457, Bl. 25; Vern. Peter P., Oberhausen, Juli 1941, in: NWHStAD, RW 58/9213, Bl. 133.

66 Vgl. Reichsarbeitsblatt (RABl) I, 1935, S. 12; Hachtmann 1989, S. 44.

67 Vgl. Reichgesetzblatt (RGBl), I, 1935, S. 1281.

68 Vgl. ebd., S. 311.

69 Kühne-Erfurt (Bearbeiter), Das Arbeitsbuch und seine Bedeutung für den Arbeitseinsatz, in: W. Sommer (Hg.): Die Praxis des Arbeitsamtes, Eine Gemeinschaftsarbeit von Angehörigen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Berlin/Wien 1939, S. 45-56; S. 49 u. 53.

70 Vgl. RGBl. 1939, I, S. 444. Siehe auch Andreas Kranig, Arbeitnehmer, Arbeitsbeziehungen und Sozialpolitik unter dem Nationalsozialismus, in: Karl-Dietrich Bracher; Manfred Funke; Hans-Adolf Jacobsen (Hg.), Deutschland 1933-1945, Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft (= Bonner Schriften zur Politik und Zeitgeschichte; Bd. 23), Düsseldorf 1992, S. 135-152, S. 148.

71 Vgl. RGBl. 1939, S. 1685, zit. nach Hachtmann 1989, S. 48.

72 Beurmann, Berufslenkung der Jugend, ein Gebot der Stunde, in: Die Rheinprovinz, 16. Jg. (1940), Nr. 11, S., 299-300, S. 300; vgl. auch Stäbler 1941, S. 76f.

73 RGBl. 1938, I, S. 652.

74 Vgl. RGBl. 1939, I, S. 206. Siehe auch Kühne-Erfurt (Bearbeiter), Arbeitseinsatzmaßnahmen zur Verbesserung des Altersaufbaues in den Betrieben, in: W. Sommer (Hg.): Die Praxis des Arbeitsamtes, Eine Gemeinschaftsarbeit von Angehörigen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Berlin/Wien 1939, S. 87-120, insbes. S. 110-117; Leopold Ost, Zur Dienstverpflichtung von Jugendlichen, in: Das junge Deutschland, 34. Jg. (1940), Nr. 3, S. 66-68. Siehe aber auch Vern. Emil S., Düsseldorf, September 1940, in: NWHStAD, RW 58/13128, Bl. 9; Vern. Otto H., Wuppertal, 1941, in: NWHStAD, RW 58/22330, Bl. 23; Schreiben des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen-Niederrhein v. 2. April 1940, in: NWHStAD, RW 548/9321; Der Jugendführer des Deutschen Reichs, Kriminalität und Gefährdung der Jugend, Lagebericht bis zum Stande v. 1. Januar 1941 ( künftig zit: Lagebericht Reichsjugendführung 1941), in: Arno Klönne (Hg.), Jugendkriminalität und Jugendopposition im NS-Staat, Ein sozialgeschichtliches Dokument (= Geschichte der Jugend; Bd. 1), Münster 1981, S. 147f.

75 Carsten Ullmann, Zum Kriegseinsatz der deutschen Jugend 1939 bis 1945, in: Deutsche Jugend im Zweiten Weltkrieg, Rostock 1991, S. 33-42, S. 36.

76 Auf der Basis von 1320 validen Fällen.

77 Vgl. Kenkmann (1996), S. 345.

78 Ebd.

79 Vgl. Bernd-A. Rusinek, Desintegration und gesteigerter Zwang. Die Chaotisierung der Lebensverhältnisse im Bombenkrieg der Großstädte. Der Mythos der Ehrenfelder Gruppe, in: Wilfried Breyvogel, Piraten, Swings und Junge Garde. Jugendwiderstand im Nationalsozialismus, Bonn 1991, S. 283. Vgl. auch Karl-Heinz Jahnke; Michael Buddrus, Deutsche Jugend 1933-1945. Eine Dokumentation, Hamburg 1989, S. 463-468; vgl. auch Schreiben des Führers der RAD-Abteilung 3/215 in Lüttelforst an den Führer des Arbeitsgaues XXI in Düsseldorf über den Duisburger RAD-Angehörigen Helmut S. v. 18. Februar 1943, in: NWHStAD, RW 58/16636, Bl. 39.

80 Heinrich Jocks, Die Jugendkriminalität im Amtsgerichtsbezirk Bottrop in den Jahren 1933-1953, Diss. jur., Bonn 1957, S. 60.

81 Lagebericht des Generalstaatsanwalts Hamm v. 30. September 1943, in: BAK, R 22/3367, Bl. 173.

82 Vern. Bernhard K., Duisburg, Januar 1944, in: NWHStAD, RW 58/8057, Bl. 15.

83 Vern. Heinrich H., Krefeld, in: NWHStAD, Bestand Staatsanwaltschaft beim Landgericht Krefeld (Rep. 30), Bd. 106, Bl. 61.

84 Schreiben der Daimler-Benz Aktiengesellschaft, Düsseldorf, an die Düsseldorfer Gestapo v. 9. Dezember 1942, in: NWHStAD, RW 58/29376, Bl. 47. Siehe auch Schreiben der Kraftwagengesellschaft Dr. Wittenstein, Wuppertal-Unterbarmen, an die Gestapoaußendienststelle Wuppertal v. 17. Mai 1944, in: NWHStAD, Bestand Staatsanwaltschaft beim Landgericht Wuppertal (Rep. 92), Bd. 97, Bl. 26.

85 Vgl. Vern. Klaus B., Köln, Dezember 1942, in: NWHStAD, Bestand Sondergericht Köln (Rep. 112), Bd. 18705, Bl. 333.

86 Zeugenaussage eines Düsseldorfer Betriebsobmannes, 1942, in: NWHStAD, RW 58/575, unpaginiert.

87 Bericht über die dritte Sitzung der Reichsarbeitsgemeinschaft für Jugendbetreuung in Berlin v. 20. Oktober 1942, in: BAK, R 22/1197, Bl. 146.

88 Beschluß der endgültigen Fürsorgeerziehung über Manfred K., Essen, durch das Amtsgericht Essen-Steele v. 21. Oktober 1944, in: Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (AVLR), Bd. 17356, unpaginiert.

89 chreiben des Jugendamts Gladbeck an den Leiter der Nebenstelle Gladbeck des Arbeitsamtes Bottrop v. 12. Mai 1949, in: StA Gladbeck, D 66, unpaginiert.

90 Rudolf Sieverts, Gegenwartsfragen des deutschen Jugendrechts, in: Jahrbuch der Jugendarbeit 1 (1949), S. 59f.

91 Harald Jaeger, Die Kriminalität der 14- bis 18jährigen Mädchen im Landgerichtsbezirk Wuppertal während der Jahre 1942-1952, Diss. jur., Bonn 1963, S. 170.

92 Arbeitsamt Wuppertal, Betr.: Maßnahmen gegen Arbeitsvertragsbruch und Arbeitsbummelei, 1. Juli 1946, in: StA Wuppertal, Mitteilungen der Militär-Regierung für den Stadtkreis Wuppertal, Nr. 172 v. 6. Juli 1946.

93 Der Oberpräsident der Nord-Rheinprovinz, Dr. Fuchs, Betr.: Verordnung über die Leistung von Pflichtarbeit, in: StA Wuppertal, Mitteilungen der Militär-Regierung für Wuppertal, Nr. 33 v. 31. Juli 1945. Vgl. auch Alfons Kenkmann, Jugendliche «Arbeitsbummelanten» und die Akteure der sozialen Kontrolle gegen Ende des «Dritten Reichs» und während der Besatzungszeit, in: Burkhard Dietz, Ute Lange; Manfred Wahle (Hg.), Jugend zwischen Selbst- und Fremdbestimmung. Historische Jugendforschung zum rechtsrheinischen Industriegebiet im 19. und 20. Jahrhundert, Bochum 1996, S. 273f.

94 Vgl. Schreiben des Jugendamtes Gladbeck an den Vorsitzenden des Arbeitsamtes Bottrop v. 20. Juni 1947, in: StA Gladbeck, D 66, unpaginiert.